Zielsetzung dieser Förderrichtlinie ist, das technische und soziale Innovationspotenzial mittelständischer Unternehmen zu stärken, um neue Konzepte und Werkzeuge der Arbeitsgestaltung umzusetzen.
Die Förderrichtlinien sind eingebettet in das BMBF-Programm „Zukunft der Arbeit“. Das Programm hat das übergeordnete Ziel, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Es fördert Innovationen in Betrieben, um technischen Fortschritt auch für soziale Innovationen zu nutzen und durch neue Arbeitsprozesse und ein Miteinander der Sozialpartner voranzubringen. Die direkte Verwertbarkeit in Unternehmen und Organisationen und damit die Entfaltung einer gesellschaftlich relevanten Wirkung ist ein wesentliches Ziel.
In den anwendungsnahen, unternehmensgetriebenen Verbundprojekten sollen mehrere unabhängige Partner zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben zusammenwirken, die den Stand der Technik deutlich übertreffen. Durch die Beteiligungen von mittelständischen Unternehmen, die eine wesentliche Grundlage für die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen darstellen, soll die Anwendungsnähe der erarbeiteten Lösungen in der Breite gesichert werden. Eine modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in den beteiligten Unternehmen in der Projektlaufzeit und nach Projektende sowie deren schnelle Anwendbarkeit, Übertragbarkeit und Verwertung sind erforderlich. Eine signifikante Breitenwirkung wird insbesondere im Hinblick auf mittelständische Unternehmen erwartet.
Um das gesamte Feld der geförderten Vorhaben wissenschaftlich zu unterstützen und seine Anschlussfähigkeit zu ermöglichen, soll daneben ein übergeordnetes wissenschaftliches Projekt gefördert werden. Dessen Aufgaben bestehen darin, die Ergebnisse der geförderten Vorhaben in einen gesellschaftlich übergreifenden Rahmen zu stellen. Es soll in enger Zusammenarbeit mit den vorhergehend genannten Projekten wissenschaftliche Fragestellungen des Bekanntmachungsgegenstands übergreifend bearbeiten und mit bestehenden wissenschaftlichen Konzepten der Arbeitsforschung und Arbeitsgestaltung verbinden.
Bei dieser Bekanntmachung gab es zwei Einreichungs-Stichtage.
Bis zum Stichtag am 1. Februar 2017 wurden im Rahmen des Ideenwettbewerbs 55 Skizzen für Verbundprojekte (VP) und zwei Skizzen für wissenschaftliche Projekte (WP) eingereicht. Insgesamt kamen Skizzen von 27 VP und zwei WP in die engere Auswahl. Final wurden fünf Projektskizzen von Verbundprojekten und eine Projektskizze eines wissenschaftlichen Projekts zur Antragstellung aufgefordert. Voraussichtliche Starts der Projekte sind der 1. September 2018 für die VP sowie der 1. Januar 2019 für das WP.
Bis zum Stichtag am 1. September 2017 wurden im Rahmen des Ideenwettbewerbs 74 Skizzen für Verbundprojekte (VP) und eine Skizze für ein wissenschaftliches Projekt (WP) eingereicht. Insgesamt kamen Skizzen von 28 VP in die engere Auswahl. Final wurden neun Projektskizzen von Verbundprojekten zur Antragstellung aufgefordert. Voraussichtlicher Start der Projekte ist der 1. November 2018.