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Schlagwort: Industrie 4.0
Fördermaßnahme: Dynamiken digital vernetzter Wertschöpfungssysteme (DynaVer)
Forschungsziel: Gegenstand des Forschungsprojekts RegIP ist die rechtswissenschaftliche Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen bzw. wettbewerbsrechtsnahen nationalen sowie europäischen Gesetzgebung in Bezug auf Interoperabilität, sowohl hinsichtlich regulatorischer Ansätze als auch Anwendungsfragen. Dieser regulatorische Rahmen beeinflusst die Entwicklung und das potenzielle Wachstum der digitalen Plattformökonomie erheblich. Einerseits sind namentlich Umgebungen des sogenannten Internet of Things (IoT), sei es im industriellen (Industrie 4.0) oder privaten Bereich, nur möglich, solange sich Dienste, Produkte und/oder Gegenstände reibungslos miteinander verbinden und Daten in Echtzeit austauschen lassen. Hierdurch werden zugleich der Wettbewerb sowie die Wahlfreiheit geschützt. Andererseits ist mehr Interoperabilität nicht immer besser, weil sie, vor allem wenn gesetzlich vorgegeben, Investitionen entwerten, Angebote homogenisieren und Investitionsanreize schmälern kann.
Prof. Eckart Bueren +49 551 39-26730
eckart.bueren@jura.uni-goettingen.de
Yvonne Haußmann, M.Sc.
+49 721 608-25288
yvonne.haussmann@kit.edu
Problemstellung
In den vergangenen Jahren ist die Regulierung und Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken in der Digitalökonomie immer stärker in den Vordergrund gerückt. Zahlreiche Studien haben untersucht, ob bestehende wettbewerbsrechtliche Instrumente ausreichen, um den Herausforderungen, die mit den Besonderheiten der digitalen Plattformökonomie einhergehen, sinnvoll und effizient zu begegnen. Vor diesem Hintergrund wurden zum einen die 10. GWB-Novelle als nationale und zum anderen der Digital Markets Act (DMA) als EU-weite Maßnahme verabschiedet. Die 10. GWB-Novelle soll als „GWB-Digitalisierungsgesetz“ einen wesentlichen Beitrag leisten, um das Wettbewerbsrecht in das Zeitalter der digitalen Plattformen zu führen. Der DMA zielt darauf, als „neues digitales Grundgesetz“, digitale Plattformmärkte für neue Wettbewerber zu öffnen und für die Nutzer eine faire Behandlung zu erreichen. Mit beiden Rechtsakten sind Interoperabilitätsverpflichtungen im Digitalsektor stark ausgeweitet oder gar neu geschaffen geworden. Die rechtswissenschaftliche Forschung zu der Erschließung und dem Verständnis der neuen Interoperabilitätsverpflichtungen steht hierbei noch am Anfang. Eine Untersuchung von Funktionsweise, Herausforderungen und Wirkungen dieser Regelungen im Verhältnis zum kartellrechtlichen Missbrauchsverbot, dessen Schadenstheorien zugleich überdacht und weiterentwickelt werden, verspricht deshalb grundlegende Erkenntnisse, insbesondere über die Regulierung von Interoperabilität und deren Wirkung auf die Dynamik von Plattformen.
Zielsetzung
Gegenstand des Forschungsprojekts RegIP ist die rechtswissenschaftliche Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen bzw. wettbewerbsrechtsnahen nationalen sowie europäischen Gesetzgebung in Bezug auf Interoperabilität, sowohl hinsichtlich regulatorischer Ansätze als auch Anwendungsfragen. Dieser regulatorische Rahmen beeinflusst die Entwicklung und das potenzielle Wachstum der digitalen Plattformökonomie erheblich. Einerseits sind namentlich Umgebungen des sogenannten Internet of Things (IoT), sei es im industriellen (Industrie 4.0) oder privaten Bereich, nur möglich, solange sich Dienste, Produkte und/oder Gegenstände reibungslos miteinander verbinden und Daten in Echtzeit austauschen lassen. Hierdurch werden zugleich der Wettbewerb sowie die Wahlfreiheit geschützt. Andererseits ist mehr Interoperabilität nicht immer besser, weil sie, vor allem wenn gesetzlich vorgegeben, Investitionen entwerten, Angebote homogenisieren und Investitionsanreize schmälern kann.
Vorgehensweise
Im Zuge der Untersuchung soll analysiert werden, welche Vorgaben sich aus dem neuen Regelwerk ergeben, ob und inwieweit die einzelnen Bausteine ein kohärentes Gesamtsystem für einen fairen Wettbewerbsrahmen ergeben und wie sich Interoperabilitätspflichten auf die Beziehungen und die Dynamik zwischen verschiedenen Plattformen auswirken können. Betrachtet werden horizontale und vertikale Interoperabilität, d.h. inwieweit Nutzende zwischen Angeboten wechseln können (horizontal) bzw. inwieweit Unternehmen digitale Dienstleistungen und Hardware auf einem fremden System anbieten können (vertikal). Dies ist auch bedeutsam dafür, welche Innovationspotenziale sich durch die Regelungen für Unternehmen ergeben. Mit Blick auf industrielle Plattformen – im Gegensatz zu den bekannten und etablierten B2C-Plattformen (z. B. Amazon) soll auch analysiert werden, inwieweit Interoperabilitätsverpflichtungen, die entstehungsgeschichtlich auf B2C-Plattformen zugeschnitten sind, auf die Besonderheiten von B2B-Plattformen übertragbar erscheinen.
Ergebnisse und Anwendungspotenzial
Die Ergebnisse des Vorhabens sollen einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis von Interoperabilitsverpflichtungen im wettbewerbsrechtlichen Kontext sowie dazu leisten, den Rechtsrahmen digitaler Wertschöpfung weiterzuentwickeln. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung von Datenzugang und technischen Schnittstellen, die für aktuelle Themen, wie künstliche Intelligenz oder IoT, unabdingbar sind.
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