Am 13. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 13.12.2021 B5) die Bekanntmachung vom 6. Dezember 2021 über die Förderung von Projekten zum Thema „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit““ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht. Das Programm hat das übergeordnete Ziel, gleichermaßen technologische und soziale Innovationen voranzubringen. Die vorliegende Fördermaßnahme adressiert den deutschen Mittelstand.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Arbeitswelten in kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen zukunftssicher zu gestalten. Dabei sollen technologische und organisatorische Innovationen gleichermaßen zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit, der Kompetenzentwicklung bei den Beschäftigten und der Entstehung zukunftsfähiger Wertschöpfungssysteme, beispielsweise im Hinblick auf den Ausbau einer Kreislaufwirtschaft, beitragen.
Gefördert werden Projekte, in denen die neuartige Zusammenarbeit und Arbeit von Menschen mittels digitaler Werkzeuge im Vordergrund steht. Die Vorhaben sollen einen der drei prioritären Forschungs- und Entwicklungsbedarfe adressieren:
Auch sonstige Themen im Bereich der Arbeitsorganisation und -gestaltung können im Rahmen der Richtlinie adressiert werden.
Die sozio-technischen Lösungen sollen an die typischen Erfordernisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Mittelstand angepasst sein. Durch eine anwendungsnahe, arbeitswissenschaftliche Begleitung soll die Implementierung unterstützt und eine Übertragbarkeit gewährleistet werden.
Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Anwendern, Entwicklern und Forschungspartnern erfordern. Die Lösungen sollen an die typischen Erfordernisse von KMU und des Mittelstands angepasst sein. Durch eine anwendungsnahe arbeitswissenschaftliche Begleitung soll die Implementierung unterstützt und eine Übertragbarkeit gewährleistet werden. Die Forschungs- und Entwicklungsthemen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, in der der Stand der Technik und der Arbeitswissenschaft deutlich übertroffen wird.
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen FuE-Aufgaben (Verbundprojekte). KMU und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden. Deren Beteiligung, insbesondere als Anwendungspartner, ist eine wesentliche Voraussetzung.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger PTKA Kontakt aufzunehmen. Die Förderrichtlinie sieht einen Einreichungsstichtag für Skizzen vor. Dies ist der 1. Juli 2022. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger in elektronischer Form eine vom Einreicher der Projektskizze zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Aus heutiger Sicht wird das Auswahlverfahren voraussichtlich Mitte August 2022 abgeschlossen sein. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, bis 1.11.2022 einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Interessenten werden gebeten, sich im Vorfeld auf die kurze Bearbeitungszeit einzustellen.
Projektliste „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ (2021-2022)
Innovative Arbeitswelten im Mittelstand
Download (PDF, 0,5 MB, nicht barrierefrei)
Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
Download (PDF-Datei, 0,4 MB, nicht-barrierefrei)
Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B4) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“.
Sog. „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die aufgeführten Unternehmen von der Einreichung wissen und Interesse an der Teilnahme haben. Sie haben aber technisch die Möglichkeit, solche Schreiben an Ihre Skizze im Anhang anzufügen.
Die Begrenzung auf 10 Seiten bezieht sich nur auf den Fließtext der Skizze ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis. In den Anhang kommen Literaturverzeichnis und weitere Anmerkungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gutachter nicht verpflichtet sind, mehr als zehn Seiten zu lesen.
Projektpartner in der Rolle der „Forschung“ ordnen das Projekt in den wissenschaftlichen Kontext ein, entwickeln eine Forschungsfrage und begleiten den Projektverlauf mit ihrer fachlichen Expertise. Häufig übernehmen diese Rolle Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen ohne kommerzielle Verwertungsabsicht.
Die Rolle „Befähigung“ trifft auf solche Partner zu, die eine Technologie oder Methode im Projekt für die Anwendungspartner bereitstellen und dabei ihr Produkt oder ihre Dienstleistung (weiter-)entwickeln. Klassischerweise handelt es sich hier um Unternehmen aus den verschiedenen Bereichen der Informationstechnik, Produktionssysteme und/oder Schulung u. v. m.
Kleine und mittlere Unternehmen, die die Technologien und Methoden bei sich umsetzen und die Lösungen im Austausch mit den Partnern weiterentwickeln, werden „Anwender“ genannt. Die Bekanntmachung ist dabei branchenoffen.
Eine Förderung von Kammern und Interessenverbänden ist in dieser Maßnahme ausgeschlossen. Wenn Kooperationen bestehen, empfehlen wir, diese in der Skizze unter Punkt 5 „Möglichkeiten zur breiten Nutzung, Verwertung der Ergebnisse“ zu beschreiben.