Nutzen in Daten-Ökosystemen: Wettbewerb – Kommunikation – Kooperation (DigiNutzenDat) | Stichtag: 28. Februar 2025

Am 22.10.2024 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.10.2024 B2) die Bekanntmachung vom 18.09.2024 zur Förderung von Projekten zum Thema „Nutzen in Daten-Ökosystemen: Wettbewerb – Kommunikation – Kooperation (DigiNutzenDat)“ im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht. Die Bekanntmachung ist im Handlungsfeld „Datenorientierte Wertschöpfung“ des Programms „Zukunft der Wertschöpfung“ unter der Perspektive „Vernetzung und Kollaboration“ zu verorten.

Ziel der Richtlinie ist es, Forschung und Entwicklung in Bereichen der Wertschöpfung zu fördern, in denen Daten als strategische Ressource oder Wirtschaftsgut eingesetzt werden, um unternehmerischen Erfolg und Innovation voranzutreiben. In diesem Kontext werden Leistungen angeboten, ohne dass die Unternehmen und Organisationen ein Gewinnziel verfolgen. Einige Open-Source-Produkte gehören in diese Kategorie, ebenso Leistungen, die sozial motiviert sind. Deshalb liegt ein Fokus auf Unternehmen und Organisationen, die nicht oder nicht in allen Geschäftsbereichen das Gewinnziel verfolgen, somit Wettbewerb anders verstehen und neue Formen von Kooperation und Kommunikation schaffen – dies durchaus auch in prinzipiell wettbewerblichen Märkten.

Die Verbundprojekte erarbeiten – prototypisch – im Rahmen dieser Förderrichtlinie Konzepte und Methoden, um heterogene Wertschöpfungspartner durch Schlüsseltechnologien der datenorientierten Wertschöpfung zu vernetzen. Die Konzepte bilden die komplexe Konstellation von Kooperation, Kommunikation und Wettbewerb zwischen den Akteuren in Daten-Ökosystemen ab und entwickeln Mechanismen, um diese zu regeln und zu koordinieren.

Die Frage, welche Besonderheiten sich dabei für Organisationen oder Organisationseinheiten ohne Gewinnziel ergeben, soll in den Konzepten beantwortet werden – vergleichend oder als spezifische Eigenschaft der Wertschöpfung, die nicht auf Gewinnmaximierung zielt. Schließlich sollen die Ansätze dazu dienen, Prognosen über die Veränderungen im jeweiligen Arbeitsumfeld und von Kompetenzanforderungen abzuleiten.

Die Verbundprojekte ordnen sich genau einem Themenschwerpunkt A oder B zu. Ihre Inhalte und Ergebnisse sind so zu entwickeln, dass sie sich auch von Organisationen nutzen lassen, die nicht oder nicht in allen Bereichen das Gewinnziel verfolgen.

A. Organisationen und Organisationseinheiten ohne Gewinnziel in Daten-Ökosystemen

B. Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung in Daten-Ökosystemen

Projekte, die sich dem Schwerpunkt „B“ zuordnen, werden durch den ESF Plus kofinanziert.

Im Erfolgsfall sind die entwickelten Prototypen und Konzepte mit den beteiligten Praxispartnern in spezifischen Anwendungen zu implementieren und zu validieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge liefern. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften.

Ergänzt wird die Förderung durch ein wissenschaftliches Projekt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens 28. Februar 2025 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online einzureichen.

Ansprechpersonen

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Yvonne Haußmann
0721 608-25288
yvonne.haussmann@kit.edu

Charlotte Frierson
0721 608-24298
charlotte.frierson@kit.edu

Bekanntmachung

Nutzen in Daten-Ökosystemen: Wettbewerb – Kommunikation – Kooperation (DigiNutzenDat)
Download (PDF, 0,9 MB, nicht barrierefrei)

Vorlage

Projektskizze mit Gliederung
MS Word Vorlage (DOC, 37 KB, nicht barrierefrei)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

An welche Partner richtet sich die Bekanntmachung? Wer kann Skizzen einreichen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge zu den in Nummer 2 genannten Fragestellungen und Gestaltungsfeldern liefern.

Kammern, Innungen, Sozialpartnern und Verbänden kommt beim Transfer eine wichtige Rolle zu. Ihre Beteiligung als assoziierte (ungeförderte) Partner wird für den Ergebnistransfer ausdrücklich begrüßt.

Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte Verbundprojekte mit einer Laufzeit von 3 Jahren.

In Abstimmung mit allen Verbundpartnern ist in der ersten Verfahrensstufe nur eine gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.

Sind europäische Kooperationen in EUREKA möglich?

Die Einbindung von ausländischen europäischen Partnern ist möglich, wenn es für die Bearbeitung der Forschungsthemen vorteilhaft ist.

Die ausländischen Partner können vom jeweiligen EUREKA-Partnerland gefördert werden.

Brauche ich eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) von jedem teilnehmenden Partner?

Sogenannte „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich. Wir erwarten, dass eine Abstimmung zu Inhalten und Arbeitspaketen der Projektskizze mit allen geförderten Partnern stattgefunden hat und diese eine feste Absicht zur Teilnahme haben.

Sie haben die Möglichkeit, solche Schreiben z. B. von assoziierten Partnern an Ihre Skizze im Anhang anzufügen.

Was wird zu den 10 Seiten der Skizze gezählt?

Die Begrenzung auf 10 Seiten bezieht sich nur auf den Fließtext der Skizze ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis. In den Anhang kommen Literaturverzeichnis und weitere Anmerkungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gutachterinnen und Gutachter nicht verpflichtet sind, mehr als zehn Seiten zu lesen.

Wie werden die Projektkosten/-ausgaben abgeschätzt?

Anhand der geplanten Personenmonate des Partners im Verbundprojekt werden bei Unternehmen die Personaleinzelkosten und die Personalgemeinkosten angesetzt. Sachkosten sind z. B. Verbrauchsmaterialien, Lizenzen. Reisekosten sind ebenfalls einzukalkulieren. Es ist ausreichend, eine tabellarische Schätzkalkulation der Personal-, Reise- und Sachkosten sowie ggf. geplante Fremdleistungen oder auch Investitionen mit kurzer Erläuterung der geplanten Positionen in der Skizze anzugeben.

Für wen gilt das Besserstellungsverbot?

Einrichtungen, die sich überwiegend (> 50 %) aus öffentlichen Zuwendungen finanzieren, unterliegen dem Besserstellungsverbot. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht besser vergütet werden als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was der Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entspricht.

Was bedeutet die ESF Plus-Kofinanzierung für geförderte Projektpartner?

Schwerpunkt B der Fördermaßnahme wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ durchgeführt.

Nach einer erfolgreichen zweiten Verfahrensstufe werden F&E-Verbundprojekte, die sich dem Schwerpunkt B der Bekanntmachung zuordnen, demnach anteilig aus dem ESF Plus kofinanziert: Um Aufwand zu reduzieren, werden die Personalkosten ESF Plus-kofinanziert, während alle weiteren förderfähigen Projektkosten ausschließlich im BMBF-Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ gefördert werden.

Für Zuwendungsempfänger wird diese Kofinanzierung nicht unmittelbar sichtbar, es entstehen jedoch zusätzliche Berichtspflichten. Zahlungen erfolgen wie bei ausschließlich national geförderten Vorhaben nur über die Bundeskasse.

Die Administration laufender Projekte erfolgt über das Förderportal profi des Bundes, dabei ist profi-Online zwingend zu nutzen.

Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen von ESF Plus finden Sie im Bekanntmachungstext.

Was ist mit Wissenschaftskommunikation gemeint? Muss jeder Partner Wissenschaftskommunikation leisten?

Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft. Siehe dazu auch Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

Wissenschaftliche Partner des Verbundes müssen im Rahmen des Aufgabenbereichs Transfer eine medial geeignete Wissenschaftskommunikation in Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einplanen und darlegen.

Unternehmen werden ermutigt, Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation zu ergreifen bzw. zu unterstützen, ohne dass dies als Kriterium bei der Förderentscheidung herangezogen wird.