Am 26. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.07.2023 B3) die Bekanntmachung vom 28.06.2023 zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ veröffentlicht.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen zu stärken.
Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen. Dabei können beispielsweise folgende Themen adressiert werden:
Der Einsatz von Robotik in allen Bereichen der Wertschöpfung birgt ein hohes volkswirtschaftliches Potenzial. Unternehmen, welche die genannten Themen durch den Einsatz von Robotern adressieren, werden daher ausdrücklich zu einer Beteiligung aufgefordert. Im Fokus soll dabei die Gestaltung der Anwendungsumgebung und die Integration in neuen Einsatzgebieten der Robotik unter technischen und/oder nicht-technischen Aspekten stehen.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Der Oktoberstichtag dieser Fördermaßnahme ist zusätzlich Bestandteil des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“. Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:
Der Aprilstichtag ist Skizzen vorbehalten, deren Schwerpunkte nicht unter die oben genannten Fragestellungen fallen. Solche Projekte fokussieren in der Regel überwiegend auf technische Innovationen und werden nicht ESF-kofinanziert.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens zum jeweiligen Stichtag eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal PT-Outline einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger PTKA Kontakt aufzunehmen. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Thorald Müller
0721 608- 26567
thorald.mueller@kit.edu
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
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Änderung von Bekanntmachungen vom 22. November 2023
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Die Änderung dieser Bekanntmachung vom 22.11.2023 (BAnz AT 30.11.2023 B5) bildet lediglich die zum 31.07.2023 in Kraft getretene neue Version der AGVO (der EU-beihilferechtlichen Grundlage) ab und hat keine inhaltlichen Auswirkungen auf die Bekanntmachung „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“.
Das Programm betrachtet die Komponenten Produktion, Dienstleistung und Arbeit im Rahmen der Wertschöpfung integriert. Die Vorhaben sind daher eingeladen, Aspekte aus allen drei Bereichen in die geplanten Arbeiten zu integrieren. Es sind aber auch Vorhaben förderfähig, die nur einen Themenbereich adressieren.
Die Fragestellungen reichen von neuen Produktionsanlagen und -verfahren (beispielsweise unter Einsatz von Robotik), der Erbringung von kundennahen Dienstleistungen, der Transformation inner- und überbetrieblicher Prozesse und Abläufe in der direkten und indirekten Leistungserbringung bis hin zu Qualifikation und lebenslangem Lernen.
Die Maßnahme richtet sich vornehmlich an in Deutschland ansässige KMU und mittelständische Unternehmen (Einzelvorhaben).
Verbünde unter Beteiligung mehrerer Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen sind ebenfalls möglich. Es muss jedoch ein signifikanter Anteil der Projektarbeit durch die beteiligten Unternehmen erbracht werden und der Nutzen des Projektes in erster Linie diesen zugutekommen. Die Summe der Zuwendungen an die beteiligten Unternehmen soll grundsätzlich mehr als 60 Prozent der Gesamtzuwendungen für das Verbundprojekt betragen.
Die Projekte sollen von demjenigen Unternehmen koordiniert werden, welches im Erfolgsfall die Ergebnisse über eine marktgängige Lösung maßgeblich wirtschaftlich verwerten wird.
In Abstimmung mit allen Verbundpartnern ist nur eine gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.
Im Stichtag Oktober ausgewählte Projekte werden durch den ESF Plus-kofinanziert. Gefördert werden Projekte, die sich mit der Einführung neuer Technologien und den Auswirkungen für die Mitarbeitenden aller Ebenen im Unternehmen beschäftigen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei überwiegend auf nicht technischen Innovationen.
Der Stichtag April ist Skizzen vorbehalten, deren Schwerpunkte nicht die mit dem ESF-Programm „Zukunft der Arbeit“ verbundenen Fragestellungen adressieren. Solche Projekte fokussieren in der Regel überwiegend auf technische Innovationen und werden nicht ESF-kofinanziert.
Bei der Einreichung von Projektskizzen sind die unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte der Stichtage unbedingt zu beachten. Das Erforschen von sowohl technischen als auch nicht technischen Innovationen innerhalb eines Projektes ist aber möglich und, wo sinnvoll, ausdrücklich erwünscht. Die Zuordnung zum passenden Stichtag soll sich jeweils am Charakter des überwiegenden Anteils der Arbeiten orientieren.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte den Projektträger Karlsruhe (Tel.: 0721 608-26567). Sie können uns auch per E-Mail erreichen unter info@ptka.kit.edu.
Übergreifende Informationen zu weiteren Fachprogrammen in denen Ihre Idee auch passen könnte, erhalten Sie beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (Tel.: 0800 2623-009, www.foerderinfo.bund.de).
In der Skizze sollten Sie vor allem Ihre Idee und deren Innovationsgehalt erläutern, Ihren Arbeitsplan und (im Falle von mehreren Partnern) die Aufgabenverteilung im Konsortium darlegen sowie auf die geplante Verwertung der Projektergebnisse eingehen.
Eine vollständige Darstellung können Sie Kapitel 7.2.1 des Bekanntmachungstextes entnehmen.
Anhand der geplanten Personenmonate werden bei Unternehmen die Personaleinzelkosten und die Personalgemeinkosten in Ansatz gebracht. Sachkosten sind z. B. Verbrauchsmaterial und Reisekosten. Grundsätzlich sind alle durch das Vorhaben verursachte Selbstkosten zuwendungsfähig. Es ist aber ausreichend, in der Skizze eine tabellarische Grobkalkulation der Gesamtkosten, aufgeteilt in Personal – und Sachkosten, mit kurzer Erläuterung der geplanten Positionen anzugeben.
Die Personalkosten der Projekte der Bekanntmachung werden nur im Oktober-Stichtag anteilig aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)-kofinanziert. Alle weiteren förderfähigen Projektkosten werden ausschließlich national gefördert. Für Zuwendungsempfänger wird diese Kofinanzierung nicht unmittelbar sichtbar. Zahlungen erfolgen wie bei ausschließlich national geförderten Vorhaben nur über die Bundeskasse.
Die administrative Abwicklung der Projekte erfolgt über profi und profi-Online, daher ist profi-Online zwingend zu nutzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen bzgl. ESF Plus finden Sie im Bekanntmachungstext.
Maximal beträgt die Förderquote für
der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben.
Im Aprilstichtag beträgt die Förderdauer in der Regel zwei Jahre. Bei ESF-kofinanzierten Projekten im Oktoberstichtag sind bis zu drei Jahre Förderdauer möglich.
Einrichtungen, die sich überwiegend (> 50 Prozent) aus öffentlichen Zuwendungen finanzieren, unterliegen dem Besserstellungsverbot. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen nicht besser vergütet werden als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was der Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entspricht.
Sogenannte „Letter of Intent“ sind für die Skizzeneinreichung nicht erforderlich. Wir erwarten, dass eine Abstimmung zu Inhalten und Arbeitspaketen der Projektskizze mit allen geförderten Partnern stattgefunden hat und diese eine feste Absicht zur Teilnahme haben.
Sollen assoziierte (nicht geförderte) Partner eingebunden werden, sind formlose Teilnahmebestätigungen dieser der Skizze als Sonderanhang beizufügen.